Seit Januar 2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus der Arztpraxis nicht mehr in Form eines gelben Zettels bei Krankenkasse und Arbeitgeber eingereicht werden. Bei gesetzlich Versicherten übermitteln Ärztin oder Arzt die Bescheinigung jetzt digital an die Krankenkasse. Dort steht sie für den Arbeitgeber zum Abruf bereit.