Fluoridlack härtet den Zahnschmelz und beugt somit Karies vor
Das Auftragen von Fluoridlack wird jetzt von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt
Für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat bis zum Alter von sechs Jahren wird das Auftragen von Fluoridlack auf die Zähne durchgehend zur Kassenleistung. Der Anspruch besteht zweimal pro Halbjahr. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Januar beschlossen.
Fluoridlack härtet den Zahnschmelz und beugt somit Karies vor. Bislang hatten Kinder vom 34. Monat bis zum sechsten Geburtstag nur bei erhöhtem Kariesrisiko ein Anrecht darauf.
Generell können Kinder vom sechsten Lebensmonat bis zum sechsten Geburtstag sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen. Das Auftragen von Fluoridlack ist ein zusätzliches Angebot, das von den gesetzlichen Kassen bezahlt wird.