Gesetzlich Krankenversicherte müssen das Attest aus der Arztpraxis nicht mehr in Form eines gelben Zettels bei Krankenkasse und Arbeitgeber einreichen
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit Januar 2023 verpflichtend für jeden Betrieb
Wer krank ist und nicht arbeiten kann, muss das Attest aus der Arztpraxis mittlerweile nicht mehr in Form eines gelben Zettels bei Krankenkasse und Arbeitgeber einreichen. Stattdessen kann die Ärztin oder der Arzt die Bescheinigung bei gesetzlich Versicherten digital an die Kasse übermitteln. Dort steht sie für den Arbeitgeber zum Abruf bereit.
Nach einer Testphase ist das Verfahren der sogenannten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit Anfang Januar verpflichtend für jeden Betrieb. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen dann nur noch per Telefon oder E-Mail bei der Arbeit Bescheid geben, wenn sie krank sind. Damit soll die Abwicklung für alle Seiten einfacher werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben allerdings weiterhin Anspruch auf ein Attest in Papierform – als Beweismittel für ihre eigenen Unterlagen.