Gesetzlich Versicherte mit Aortenaneurysma können künftig eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einholen
Operation der krankhaft erweiterten Aorta soll verhindern, dass diese reißt
Gesetzlich Versicherte mit Aortenaneurysma können künftig eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen zur Operation der krankhaft erweiterten Hauptschlagader geraten wird.
Die Neuregelung des Gemeinsamen Bundesausschuss wird voraussichtlich im Sommer 2024 umgesetzt. Die OP soll verhindern, dass die Aorta reißt – eine lebensbedrohliche Situation, die oft mit dem Tod endet. Doch auch geplante chirurgische Eingriffe bergen Risiken.
Häufig genügt es, die Patientin oder den Patienten regelmäßig zu untersuchen und dabei den Zustand der Aorta zu überprüfen.